Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Ein Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flaggen an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot.
Sie können das Flaggenzertifikat unter anderem für ein Sportboot mit einer Rumpflänge unter 15 Metern beantragen. Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
Synonyme: deutsche Flagge, Flaggenzertifikat, Sportboot
Lebenslagen: Freizeitgestaltung
Autor: Super-Admin
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bietet Ihnen die Möglichkeit, Flaggenzertifikate online zu beantragen. - schnelle und einfache Online-Beantragung - Nachweise direkt online hochladen - Bearbeitung speichern und fortsetzen - automatisierte Datenübernahme
Widerspruch bei Ablehnungsbescheid
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.