Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Teilungsvermessungen sind Vermessungen, bei denen neue Flurstücksgrenzen (in der Regel Grundstücks- und Eigentumsgrenzen) festgelegt werden. Bei der Teilungsvermessung wird der neue Grenzverlauf im Einvernehmen der beteiligten Grundstückseigentümer neu festgelegt und durch Abmarkung (z. B. durch Grenzsteine) in der Örtlichkeit dokumentiert. Eine Teilungsvermessung führt das zuständige staatliche Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aufgrund eines Vermessungsantrags durch.
Für eine Grundstücksteilung ist keine Genehmigung der Gemeinde mehr erforderlich. Mit der Grundstücksteilung dürfen jedoch keine den Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplans widersprechende Verhältnisse entstehen.
Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von der Gemeinde, in deren Gebiet das zu teilende Grundstück liegt.
Wenn Sie unmittelbar aneinandergrenzenden Grundstücke oder Flurstücke zusammenlegen möchten, dann können Sie die Verschmelzung beantragen. Bei der Verschmelzung von zwei oder mehreren aneinandergrenzenden Flurstücken, die im Vorgriff miteinander grundbuchrechtlich zur vereinigen sind, erhalten die untergehenden Flurstücke den Vermerk "fällt weg". Die betroffenen Flurstücksgrenzen fallen weg und bedeutungslos gewordene Abmarkungen können entfernt werden.
Verschmelzungen von Flurstücken, die im Zusammenhang mit einer beantragten Teilungsvermessung entstanden sind, können innerhalb einer Frist von 2 Jahren kostenfrei beantragt werden.
Synonyme: Eigentumsgrenzen, Flurstücke, Flurstückgrenzen, Grundstücksgrenzen, Grundstücksvermessung, Grundstücksvermessung, Katastervermessung, Katastervermessung, vermessen, Vermessung, Teilungsvermessung, Vermessungsantrag
Lebenslagen: Allgemeines, Bauplanung, Bauverfahren, Grundstückskauf
Autor: Super-Admin
Sie können eine Teilungsvermessung online beantragen.
Sie können eine Verschmelzung von Grundstücken online beantragen.
keine
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.