Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste bestehen in allen sonderpädagogischen Fachrichtungen (Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, soziale und emotionale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung und Lernen) sowie für Fragestellungen im Zusammenhang mit Autismus bei Schülern an allen Schularten.
Die Arbeit der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) ist in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayEUG grundgelegt. Der MSD unterstützt die allgemeinen Schulen fachlich-sonderpädagogisch bei deren Aufgabe der inklusiven Beschulung. In § 43 Abs. 1 BaySchO werden die Aufgaben konkretisiert:
bei der Förderplanung,
bei der Entscheidung über die Zurückstellung und
an Mittelschulen und Berufsschulen bei individuellen Abschlusszeugnissen und Empfehlungen zum Übergang von der Schule in den Beruf.
Für ein effektives Zusammenwirken der MSD mit den allgemeinen Schulen (insbesondere Grund- und Mittelschulen) können inklusive Teams gebildet werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Betreuung und Integration behinderter Kinder, Bildung, Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen
Autor: Super-Admin
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