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Die mobile sonderpädagogische Hilfe bietet ein Beratungsangebot für noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Kompetenzen, ihrer Persönlichkeit und für selbstständiges Lernen und Handeln auch im Hinblick auf die Schulreife spezielle sonderpädagogische Förderung und Unterstützung benötigen.
Mobile sonderpädagogische Hilfen werden geleistet in:
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit medizinischen, psychologischen, sonstigen pädagogischen, sozialen und anderen im Rahmen der Frühförderung und vorschulischen Förderung zusammenwirkenden Diensten ist entscheidend für eine bestmögliche Förderung im vorschulischen Bereich. Mobile sonderpädagogische Hilfen enden mit dem Schulbeginn des Kindes.
Mobile sonderpädagogische Hilfen (MSH) werden in folgenden Bereichen angeboten:
Organisation der mobilen sonderpädagogischen Hilfe:
Die mobile sonderpädagogische Hilfe ist eine Aufgabe der fachlich entsprechenden Förderschulen. In der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe können nur Lehrkräfte für Sonderpädagogik, heilpädagogische Förderlehrerinnen und Förderlehrer oder sonstiges Personal zur heilpädagogischen Unterrichtshilfe tätig werden, die an der Förderschule beschäftigt sind. Die Förderschulen können mobile sonderpädagogische Hilfe nur in dem Umfang leisten, als ihnen hierfür im Rahmen der Klassenbildung Förderstunden beziehungsweise Lehrpersonal zugewiesen wurden. Die mobile sonderpädagogische Hilfe erfolgt kostenfrei.
Synonyme: Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder
Lebenslagen: Betreuung und Integration behinderter Kinder, Bildung, Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen, Vorsorge, Früherkennung und Frühförderung
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.