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Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert die Netzwerke Frühe Hilfen und stellt die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sicher.
Die Bundesstiftung unterstützt die Netzwerke Früher Hilfen finanziell über einen Fonds, aus dem Sie als Träger im Bereich der Frühen Hilfen Gelder beantragen können. Insbesondere werden dabei Personal- und Sachkosten gefördert.
Im Förderbereich I können Ihre Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen gefördert werden:
Im Förderbereich II können Ihre Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote gefördert werden.
1. Längerfristige Unterstützung für Fachkräfte:
2. Längerfristige Unterstützung für Freiwillige im Kontext der Frühen Hilfen:
Qualitätssicherung für den Einsatz von Freiwilligen
3. Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme:
Im Förderbereich III können Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden:
Unter bestimmten Bedingungen können nach Ermessen gegebenenfalls weitere Vorhaben gefördert werden.
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Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
Die Antragsplattform Bundesstiftung Frühe Hilfen bietet Ihnen die Möglichkeit Zuwendungen im Bereich der Frühen Hilfen zu beantragen.
Sie müssen Ihren Antrag vom 01.08. bis 31.12. des Vorjahres in den Bundesländern einreichen.
Die Verwendungsnachweise reichen die Länder bis zum 31.07. für das jeweilige Vorjahr bei der Geschäftsstelle der Bundesstiftung Frühe Hilfen ein.
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