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Frühe Hilfen; Beantragung einer Zuwendung aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert die Netzwerke Frühe Hilfen und stellt die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sicher.

Die Bundesstiftung unterstützt die Netzwerke Früher Hilfen finanziell über einen Fonds, aus dem Sie als Träger im Bereich der Frühen Hilfen Gelder beantragen können. Insbesondere werden dabei Personal- und Sachkosten gefördert.

Im Förderbereich I können Ihre Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen gefördert werden:

  • Einsatz von Netzwerkkoordinierenden in den Koordinierungsstellen
  • Netzwerktreffen und sektorenübergreifende Veranstaltungen
  • koordinierende Tätigkeiten im Bereich der aufsuchenden Unterstützung
  • Qualifizierung und Fortbildung von Netzwerkkoordinierenden und Netzwerkpartnern
  • Dokumentation und Evaluation von Netzwerkprozessen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Im Förderbereich II können Ihre Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote gefördert werden.

1. Längerfristige Unterstützung für Fachkräfte:

  • Einsatz der in der gesundheitsorientierten Begleitung von Familien (GFB) tätigen Fachkräfte im Kontext Frühe Hilfen
  • für die in der GFB tätigen Fachkräfte:
    • Qualifizierung
    • Fortbildung
    • Koordination
    • Fachberatung
    • Supervision
  • Erstattung der Aufwendungen für die Teilnahme der in der GFB tätigen Fachkräfte an der Netzwerkarbeit
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie der Dokumentation der GFB

2. Längerfristige Unterstützung für Freiwillige im Kontext der Frühen Hilfen:

Qualitätssicherung für den Einsatz von Freiwilligen

  • Koordination und Fachbegleitung der Freiwilligen durch hauptamtliche Fachkräfte
  • Schulung und Qualifizierung von Koordinierenden und Freiwilligen
  • Fahrtkosten, die beim Einsatz von Freiwilligen entstehen
  • Erstattungen von Aufwendungen für die Teilnahme der Koordinierenden sowie der Freiwilligen an der Netzwerkarbeit

3. Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme:

  • Lotsensysteme für Eltern, die:
    • den Systemübergang von Unterstützungsangeboten unterschiedlicher Anbieter ebnen
    • den Unterstützungsbedarf der Familien möglichst interdisziplinär abklären
    • Angebote der Frühen Hilfen vermitteln
  • Maßnahmen der Qualitätssicherung der Angebote sowie Qualifizierung der eingesetzten Fachkräfte an den Schnittstellen der Versorgungssysteme
  • Maßnahmen zur strukturellen Einbindung von Akteurinnen und Akteuren sowie Institutionen, insbesondere aus dem Gesundheitswesen, im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit
  • Angebote, die einen niedrigschwelligen Zugang für Familien in belasteten Lebenslagen haben und einen Türöffner zu den Frühen Hilfen darstellen

Im Förderbereich III können Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden:

  • die Implementierung bereits erfolgreich bewährter Modellprojekte der Frühen Hilfen
  • die Erprobung innovativer Maßnahmen

Unter bestimmten Bedingungen können nach Ermessen gegebenenfalls weitere Vorhaben gefördert werden.

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Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Die Antragsplattform Bundesstiftung Frühe Hilfen bietet Ihnen die Möglichkeit Zuwendungen im Bereich der Frühen Hilfen zu beantragen.

Antragsplattform Bundesstiftung Frühe Hilfen

Fristen:

Sie müssen Ihren Antrag vom 01.08. bis 31.12. des Vorjahres in den Bundesländern einreichen.

Die Verwendungsnachweise reichen die Länder bis zum 31.07. für das jeweilige Vorjahr bei der Geschäftsstelle der Bundesstiftung Frühe Hilfen ein.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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