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Informationen

zur Leistung

Ganztagsangebote; Beantragung einer Förderung für Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Zweck

Die Förderung dient der Schaffung zusätzlicher Plätze in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter in Bayern, um ein bedarfsgerechtes Angebot für diese Altersgruppe bereitstellen zu können.

Gegenstand

Gefördert werden

  1. zuwendungsfähig Ausgaben für Investitionen (Neubau, Umbau, Erweiterung, [energetische] General- und Teilsanierung gemäß Nr. 2.1.3 FAZR sowie Erwerb einschließlich Umbau) und
  2. Ausstattungsinvestitionen

für zusätzliche Plätze in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter, die ab dem 12. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2027 geschaffen werden.

Zuwendungsfähige Kosten

Die Finanzhilfen werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände beziehungsweise der kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen und der Träger staatlich genehmigter und staatlich anerkannter Ersatzschulen sowie privater, gemeinnützig anerkannter oder öffentlicher Träger der Eingliederungshilfe sowie anerkannter Träger der freien Jugendhilfe zum quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter gewährt.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung.

In Anknüpfung und Ergänzung zu den Grundförderungen nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG), dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) und den Richtlinien für die Investitionsförderung von Einrichtungen der Erziehungshilfe und der Hilfe für behinderte Minderjährige wird eine Pauschale pro zusätzlich geschaffenem, rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsplatz gewährt.

Die Höhe der Pro-Platz-Pauschale für zuwendungsfähige Ausgaben für Investitionen (Neubau, Umbau, Erweiterung, Sanierung, Erwerb) beträgt: 6.000 Euro und für Ausstattungsinvestitionen im Regelfall 1.500 Euro und im Sonderfalll bis zu 3.000 Euro für jeden zusätzlich geschaffenen rechtsanspruchserfüllenden Platz.

Synonyme: Betreuung, Betreuungsbedarf, Ganztag, Ganztagsangebote, Ganztagsausbau, Ganztagsbetreuung

Lebenslagen: Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag muss bis 30.06.2026 gestellt werden.Förderanträge sind spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Rechtsbehelf:

Die Entscheidung über die Bewilligung ist ein Verwaltungsakt der jeweils örtlich zuständigen Regierung. Ist ein Antragsteller nicht mit der Entscheidung einverstanden, kann er Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BetreuungBetreuungsbedarfGanztagGanztagsangeboteGanztagsausbauGanztagsbetreuung

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