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Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung

Für jeden vorübergehenden Alkoholausschank auf einer Veranstaltung (z. B. Vereins-, Stadt-, Musikfest, Weihnachtsmarkt) ist eine sogenannte Gestattung nach § 12 GastG notwendig. Dies gilt für Schausteller, niedergelassene Gastwirte, die außerhalb ihrer Gaststätte Alkohol ausschenken, aber auch für Vereine.

Synonyme: Anlassgastronomie, Ausschankgenehmigung, Dorffest oder Sportveranstaltung, Führungszeugnis, Gaststättenrechtliche Gestattung, Gestattung, Glühweinausschank, Schankerlaubnis, Schankgenehmigung, Schanklizenz, Schausteller, Wirte und Vereine, Vorübergehende Gaststättenerlaubnis, Weihnachtsmarkt

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Freizeitgestaltung, Schritt in die Selbständigkeit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass (z. B. eine Veranstaltung) online beantragen.

Antrag auf Gestattung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG)

Fristen:

Für eine kostenfreie Genehmigungsfiktion ist es Voraussetzung, dass der Antrag mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung gestellt wird. Ein nicht rechtzeitig gestellter Antrag, bei dem eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht mehr möglich ist, rechtfertigt die Ablehnung der Gestattung.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnlassgastronomieAusschankgenehmigungDorffest oder SportveranstaltungFührungszeugnisGaststättenrechtliche GestattungGestattungGlühweinausschankSchankerlaubnisSchankgenehmigungSchanklizenzSchausteller, Wirte und VereineVorübergehende GaststättenerlaubnisWeihnachtsmarkt

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.