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Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung

Für jeden vorübergehenden Alkoholausschank auf einer Veranstaltung (z. B. Vereins-, Stadt-, Musikfest, Weihnachtsmarkt) ist eine sogenannte Gestattung nach § 12 GastG notwendig. Dies gilt für Schausteller, niedergelassene Gastwirte, die außerhalb ihrer Gaststätte Alkohol ausschenken, aber auch für Vereine.

Synonyme: Anlassgastronomie, Ausschankgenehmigung, Dorffest oder Sportveranstaltung, Führungszeugnis, Gaststättenrechtliche Gestattung, Gestattung, Glühweinausschank, Schankerlaubnis, Schankgenehmigung, Schanklizenz, Schausteller, Wirte und Vereine, Vorübergehende Gaststättenerlaubnis, Weihnachtsmarkt

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Freizeitgestaltung, Schritt in die Selbständigkeit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass (z. B. eine Veranstaltung) online beantragen.

Antrag auf Gestattung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG)

Fristen:

Für eine kostenfreie Genehmigungsfiktion ist es Voraussetzung, dass der Antrag mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung gestellt wird. Ein nicht rechtzeitig gestellter Antrag, bei dem eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht mehr möglich ist, rechtfertigt die Ablehnung der Gestattung.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AnlassgastronomieAusschankgenehmigungDorffest oder SportveranstaltungFührungszeugnisGaststättenrechtliche GestattungGestattungGlühweinausschankSchankerlaubnisSchankgenehmigungSchanklizenzSchausteller, Wirte und VereineVorübergehende GaststättenerlaubnisWeihnachtsmarkt

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.