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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung

Für jeden vorübergehenden Alkoholausschank auf einer Veranstaltung (z. B. Vereins-, Stadt-, Musikfest, Weihnachtsmarkt) ist eine sogenannte Gestattung nach § 12 GastG notwendig. Dies gilt für Schausteller, niedergelassene Gastwirte, die außerhalb ihrer Gaststätte Alkohol ausschenken, aber auch für Vereine.

Synonyme: Anlassgastronomie, Ausschankgenehmigung, Führungszeugnis, Gaststättenrechtliche Gestattung, Gestattung, Schankerlaubnis, Schankgenehmigung, Schanklizenz, Vorübergehende Gaststättenerlaubnis

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Freizeitgestaltung, Schritt in die Selbständigkeit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass (z. B. eine Veranstaltung) online beantragen.

Antrag auf Gestattung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG)

Fristen:

Für eine kostenfreie Genehmigungsfiktion ist es Voraussetzung, dass der Antrag mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung gestellt wird. Ein nicht rechtzeitig gestellter Antrag, bei dem eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht mehr möglich ist, rechtfertigt die Ablehnung der Gestattung.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnlassgastronomieAusschankgenehmigungFührungszeugnisGaststättenrechtliche GestattungGestattungSchankerlaubnisSchankgenehmigungSchanklizenzVorübergehende Gaststättenerlaubnis