Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages und zur Vornamensführung beim Standesamt abgeben.
Möglich ist die Angabe zum Geschlecht als "männlich", "weiblich" oder "divers". Der Geschlechtseintrag kann aber auch gänzlich gestrichen und damit künftig offengelassen werden.
Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Menschen- und Bürgerrechte
Autor: Super-Admin
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Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.