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Gesetzliche Krankenversicherung; Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Es ist per Gesetz festgelegt, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist und für wen Versicherungsfreiheit gilt.

In Ausnahmefällen können Sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Die Ausnahmen gelten überwiegend für Personen, die zuvor versicherungsfrei waren und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen versicherungspflichtig werden. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie mit Ihrem Jahresbruttoeinkommen nicht mehr über, sondern unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.

Versicherungsfreiheit bedeutet, dass Sie sich

  • freiwillig gesetzlich versichern oder
  • einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließen müssen.

Wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit sind, können Sie dies in der Regel nicht rückgängig machen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist zum Beispiel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung, Sozialabgaben, Steuern und Sozialabgaben

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbandes können Sie Leistungen auf Portalen der gesetzlichen Krankenkassen beantragen.

Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Annual remuneration limitBefreiung Versicherungspflichtcompulsorily insuredCompulsory insuranceCompulsory insurance limitExemption from compulsory insuranceExemption from insuranceGKVHealth insuranceJahresentgeltgrenzeKrankenkassepflichtversichertPKVprivately insuredprivatversichertSHIVersicherungsfreiheitVersicherungspflichtVersicherungspflichtgrenze

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