Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die fortlaufende Identifikation gesundheitsförderlicher, ebenso wie gesundheitsgefährdender und gesundheitsschädlicher Umwelteinflüsse ist dazu notwendig. Nur so kann erforderlicher Korrekturbedarf erkannt und umgesetzt werden.
Die Aufgabe, Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die menschliche Gesundheit zu erfassen und zu bewerten, obliegt im Bereich der staatlichen Verwaltung den jeweiligen Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese leisten hierzu einen wichtigen Beitrag, z.B. durch fortlaufende Kontrollen der Qualität von Trink- und Badewasser, der Hygiene auf Kinderspielplätzen oder der Hygiene in Schulen und Kindergärten. Sie klären überdies die Bevölkerung in umweltmedizinischen Fragen auf und informieren über Personen, Einrichtungen und Stellen, die umweltmedizinische Leistungen erbringen.
Bedeutsam ist deren Mitwirkung bei umweltepidemiologischen Studien und der Durchführung fachspezifischer Erhebungen und Untersuchungen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Daraus können Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsförderung abgeleitet werden.
Umwelthygienische Begutachtungen durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte werden meist anlassbezogen bzw. in Verwaltungsverfahren durchgeführt. Hierzu gehören Begutachtungen, beispielsweise im Rahmen der Bauleitplanung, bei der Beurteilung der Innenraumluftqualität in öffentlichen Gebäuden oder bei der Beurteilung von Altlasten.
Zur Gesundheitsförderung gehört das Bemühen um eine gesunde Lebensumwelt. Um dieses Ziel in die Praxis umsetzen zu können, sind spezielle umweltorientierte Konzepte und Methoden erforderlich, die das übliche Spektrum der Gesundheitsförderung ergänzen.
Synonyme: Gesundheitsförderung, Gesundheitsschutz, Umwelt, Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Lebenslagen: Verbraucherschutz, Vorsorge
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.