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Ihre Krankenkasse kann Ihnen einen Zuschuss zu den Kosten für Präventions- und Gesundheitskurse zahlen.
Präventions- und Gesundheitskurse gibt es in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum. Diese Gesundheitskurse sollen Sie zu einer gesunden Lebensweise motivieren und bei dieser unterstützen.
Welche Präventions- und Gesundheitskurse Ihre Krankenkasse bezuschusst, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse – zum Beispiel auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse. Dort erfahren Sie auch, wie hoch der Zuschuss ist. In der Regel unterstützen die Krankenkassen bis zu 2 Gesundheitskurse je Versicherten pro Jahr.
Einen Präventions- und Gesundheitskurs können Sie sich selbst aussuchen. Voraussetzung ist, dass dieser durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert ist. Die Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband weisen auf ihren Internetseiten auf entsprechende Kurse hin. Auch die Inanspruchnahme von zertifizierten Online-Kursen kann die Krankenkasse bezuschussen.
Ärztinnen und Ärzte können Versicherten die Teilnahme an einem Präventions- und Gesundheitskurs empfehlen.
Synonyme: Assumption of costs, Bewegungskurs, Discretionary benefit, Entspannungskurs, Ermessensleistung, Ernährungsberatung, Ernährungskurs, gesetzliche Krankenkasse, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheitskurs, GKV, Health course, Health insurance, Kostenerstattung, Kostenübernahme, Krankenkasse, Movement course, Nutritional advice, Nutrition course, Online course, Online-Kurs, Prävention, Präventionskurs, Prevention, Prevention course, Reimbursement of costs, Relaxation course, Satzungsleistung, SHI, Sportkurs, Sports course, Statutory benefit, Statutory health insurance, Stressbewältigung, Stress management, Subsidy, Suchtmittelkonsum, Use of addictive substances, Zuschuss
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Sie können den Antrag auf Zuschuss für Gesundheitskurse über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands beantragen.
Über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbandes können Sie Leistungen auf Portalen der gesetzlichen Krankenkassen beantragen.
Reichen Sie Ihren Antrag auf Bezuschussung möglichst zeitnah bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Ansprüche verjähren spätestens 4 Jahre nach der Teilnahme an dem Kurs.
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