Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Nach dem Tode einer/-s Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung
in der Regel nur durch befähigte Stellvertreterinnen/Stellvertreter nach § 45 der Gewerbeordnung (GewO) betrieben werden.
Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der/-s Gewerbetreibenden auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird. Die Behörde kann die Betriebsfortführung durch einen Stellvertreter, der nicht den Anforderungen des § 45 GewO genügt, oder durch den Ehegatten, Lebenspartner, Erbe, Nachlassverwalter, etc. gestatten.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten
Autor: Super-Admin
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.