Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes sind EU-Ausländer unter Umständen verpflichtet, einen dem deutschen Gewerbezentralregisterauszug vergleichbaren Nachweis zu erbringen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie ein Dokument aus Ihrem Heimatland, das nachweist, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Gewerbes besitzen (z. B. einen amtlichen Auszug aus dem Gewerberegister oder eine gleichwertige Urkunde). Dieser Nachweis muss bei der zuständigen Behörde im Heimatstaat beantragt werden.
Wenn Sie als EU-Ausländer einen deutschen Gewerbezentralregisterauszug für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen, können Sie diesen bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde beantragen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - " Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung ".
Synonyme:
Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.