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Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung

Wer in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, muss persönlich zuverlässig sein.

Mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie erfahren, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben und nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Dies ist insbesondere nötig, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben, zum Beispiel:

  • Immobilienvermittlung
  • Gebrauchtwagenhandel
  • Reisebüro

Im Gewerbezentralregister werden erfasst:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe,
  • Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen,
  • Gewerbeuntersagungen,
  • Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins sowie dessen Entzug,
  • Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden,
  • Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fällen,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

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Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie, Dienstleistungen wie die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, online in Anspruch nehmen.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

Wenn Sie Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beanstanden, können sie diese mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechten.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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