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Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung

Zweck

Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden deshalb einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und Einkommen ab, stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum, beschleunigt Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen.

Gegenstand

Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen unterstützt, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, Beschäftigung und Einkommen zu sichern und Transformationsprozesse zu beschleunigen.

Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für immaterielle, geleaste, gemietete oder gepachtete Wirtschaftsgüter. Förderfähig sind dementsprechend ausschließlich die in der Steuerbilanz aktivierten Wirtschaftsgüter.

Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere Investitionen:

  • in die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • in die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • in den Erwerb und die Verlagerung einer Betriebsstätte,
  • in die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
  • in grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,
  • in die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen,
  • zur Deckung des Eigenenergiebedarfs durch erneuerbare Energien
  • mit besonderen Energieeffizienzeffekten
  • mit besonderen Umweltschutzeffekten

Im Bereich Tourismus werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die die Qualität des bayerischen Tourismusangebots verbessern. Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Beherbergungskapazität führen, werden nur gefördert sofern neue bzw. nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind.

Zuwendungsempfänger

Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Richtline. Im Einzelfall können auch große Unternehmen gefördert werden.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % für kleine bzw. bis zu 10 % für mittlere Unternehmen.

Bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bestehen für spezifische Investitionskosten beihilferechtlich höhere Maximalfördersätze (Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen). Auch in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) können höhere Fördersätze gewährt werden.

Synonyme: BRF, Dienstleistungsgewerbe, Existenzgründungen, Fremdenverkehr, Fremdenverkehrsförderung, Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Wirtschaftsförderung, GRW, Handel, Handwerk, Handwerksförderung, Industrie, Regioanlförderung, Regionalförderung

Lebenslagen: Allgemeines, Bauplanung, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzierung der Betriebsgründung, Förderungen auf Landesebene, Förderungen nach Förderbereichen, Öffentliche Förderung, Standorterweiterungen, Standortwahl und regionale Förderung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit diesem Antrag kann eine Förderung im Rahmen des Bayerischen Regionalen Förderprogramms beantragt werden. Sofern mehr als ein Unternehmen beteiligt ist, ist für das weitere Unternehmen zur vollständigen und wirksamen Antragstellung der BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens erforderlich. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Startseite des Antrags.

Onlineantrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus (BRF-Förderung)

Der Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Beteiligung von weiteren Unternehmen erforderlich. Ohne den Ergänzungsantrag ist eine wirksame Antragstellung nicht möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Startseite des Antrags.

Onlineantrag: Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus - BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Rechtsbehelf:

Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Klageverfahrens Klage erhoben werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BRFDienstleistungsgewerbeExistenzgründungenFremdenverkehrFremdenverkehrsförderungGemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstrukturgewerbliche WirtschaftsförderungGRWHandelHandwerkHandwerksförderungIndustrieRegioanlförderungRegionalförderung

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