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Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden deshalb einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und Einkommen ab, stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum, beschleunigt Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen.
Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen unterstützt, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, Beschäftigung und Einkommen zu sichern und Transformationsprozesse zu beschleunigen.
Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für immaterielle, geleaste, gemietete oder gepachtete Wirtschaftsgüter. Förderfähig sind dementsprechend ausschließlich die in der Steuerbilanz aktivierten Wirtschaftsgüter.
Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere Investitionen:
Im Bereich Tourismus werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die die Qualität des bayerischen Tourismusangebots verbessern. Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Beherbergungskapazität führen, werden nur gefördert sofern neue bzw. nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind.
Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Richtline. Im Einzelfall können auch große Unternehmen gefördert werden.
Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % für kleine bzw. bis zu 10 % für mittlere Unternehmen.
Bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bestehen für spezifische Investitionskosten beihilferechtlich höhere Maximalfördersätze (Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen). Auch in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) können höhere Fördersätze gewährt werden.
Synonyme: BRF, Dienstleistungsgewerbe, Existenzgründungen, Fremdenverkehr, Fremdenverkehrsförderung, Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Wirtschaftsförderung, GRW, Handel, Handwerk, Handwerksförderung, Industrie, Regioanlförderung, Regionalförderung
Lebenslagen: Allgemeines, Bauplanung, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzierung der Betriebsgründung, Förderungen auf Landesebene, Förderungen nach Förderbereichen, Öffentliche Förderung, Standorterweiterungen, Standortwahl und regionale Förderung
Autor: Super-Admin
Mit diesem Antrag kann eine Förderung im Rahmen des Bayerischen Regionalen Förderprogramms beantragt werden. Sofern mehr als ein Unternehmen beteiligt ist, ist für das weitere Unternehmen zur vollständigen und wirksamen Antragstellung der BRF-Ergänzungsantrag des weiteren Unternehmens erforderlich. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Startseite des Antrags.
Der Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Beteiligung von weiteren Unternehmen erforderlich. Ohne den Ergänzungsantrag ist eine wirksame Antragstellung nicht möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Startseite des Antrags.
Mit diesem Onlineformular können Änderungen zu bereits gestellten Anträgen übermittelt bzw. Unterlagen nachgereicht werden.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Klageverfahrens Klage erhoben werden.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN