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Die Zuwendung dient der Unterstützung des Ausbaus gigabitfähiger Breitbandnetze im Freistaat Bayern.
Sie ergänzt die Bundesförderung und soll dazu beitragen, eine leistungsfähige digitale Infrastruktur flächendeckend bereitzustellen.
Gefördert werden Ausgaben kommunaler Zuwendungsempfänger, die im Rahmen der Bundesförderung für den Gigabitausbau entstehen.
Dies umfasst insbesondere:
Die Förderung erfolgt als Kofinanzierung zu einer bewilligten Bundesförderung.
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.
Zuwendungsfähig sind die im Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Grundlage sind die Ausgaben, die im Zuwendungsbescheid der Bundesförderung als zuwendungsfähig anerkannt wurden.
Die bayerische Kofinanzierung ergänzt die Bundesförderung. Ziel ist ein Gesamtfördersatz von
Die Höhe der bayerischen Förderung entspricht der Differenz zwischen diesem Zielfördersatz und dem Fördersatz der Bundesförderung. Die Bundesförderung beträgt mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für Betreibermodelle gelten besondere Regelungen:
Ein Härtefall liegt vor, wenn der kommunale Eigenanteil eines Projekts mehr als 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre betragen würde. Der darüber hinausgehende Betrag wird zu 90 % durch den Freistaat Bayern gefördert.
Synonyme: Breitband, Breitbandausbau, Gigabit, Gigabitausbau, Gigabitrichtlinie, Glasfaser, Glasfaserausbau, Internet, schnelles Internet
Lebenslagen: Förderprogramme, Information und Kommunikation, Netzwerke
Autor: Super-Admin
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Keine Angabe möglich.
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