Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Grundstoffe; Beantragung der Änderung der Erlaubnis zum Umgang

Der Umgang mit Grundstoffen, die möglicherweise in Drogen umgewandelt werden können, unterliegt einer strengen Kontrolle, insbesondere wenn es sich um Grundstoffe der Kategorie 1 handelt, aus denen Drogen mit hohem Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial hergestellt werden können.

Sie benötigen für jeden Umgang mit diesen Grundstoffen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall, wenn Sie diese:

  • besitzen
  • herstellen
  • verarbeiten
  • lagern
  • mit ihnen handeln
  • Geschäfte mit ihnen vermitteln
  • Streckengeschäfte durchführen, auch wenn die Grundstoffe nicht das Territorium der Europäischen Union (EU) berühren
  • in die EU einführen
  • aus der EU ausführen

Wenn Sie bereits über eine Erlaubnis zum Umgang mit Grundstoffen verfügen, diese aber ändern möchten, müssen Sie eine neue Erlaubnis beantragen. Das kann der Fall sein, wenn:

  • ein weiterer Grundstoff hinzukommt
  • ein neuer Vorgang aufgenommen werden soll
  • sich der Ort Ihrer Betriebsstätten, an denen Sie die Vorgänge durchführen, ändert.

Wenn sich die oder der verantwortliche Beauftragte oder der Name des Unternehmens ändert, müssen Sie das dem BfArM ebenfalls mitteilen.

Sie können alle Anträge formlos schriftlich stellen.

Synonyme: Abgabe, Änderung, Ausfuhr, ausführen, Besitz, Drogenausgangsstoffe, Einfuhr, Einfuhren, Erfasste Stoffe, Erlaubnis, Export, Grundstoffe, Handel, Herstellung, Import, Lagerung, Mischung, Naturprodukte, Umgang, verantwortliche Beauftragte, verantwortlicher Beauftragter, Vermittlung, Vorläuferstoffe, Weiterverarbeitung

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Erlaubnis für den Handel mit Grundstoffen online ändern

Fristen:

Das BfArM kann entweder die Gültigkeit der Erlaubnis auf einen Zeitraum von höchstens 3 Jahre begrenzen oder von Ihnen verlangen, in regelmäßigen Abständen von höchstens 3 Jahren zu belegen, dass Sie die Voraussetzungen für die Erlaubnis noch erfüllen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag auf Änderung der Erlaubnis.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AbgabeÄnderungAusfuhrausführenBesitzDrogenausgangsstoffeEinfuhrEinfuhrenErfasste StoffeErlaubnisExportGrundstoffeHandelHerstellungImportLagerungMischungNaturprodukteUmgangverantwortliche Beauftragteverantwortlicher BeauftragterVermittlungVorläuferstoffeWeiterverarbeitung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.