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Grundstoffe; Beantragung der Änderung der Registrierung zum Handel

Für den Verkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Grundstoffe der Kategorie 2 in die Unterkategorien 2A und 2B unterteilt. Wenn Sie

  • diese handeln oder an Dritte abgeben,
  • Geschäfte mit ihnen vermitteln,
  • Streckengeschäfte mit ihnen durchführen, auch wenn die Grundstoffe nicht das Territorium der EU berühren, oder
  • diese in die EU einführen oder aus ihr ausführen,

müssen Sie einen Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates der EU stellen, in dem Sie niedergelassen sind. Eine Registrierung ist auch erforderlich, wenn Sie Grundstoffe der Kategorie 2A besitzen oder verwenden.

Grundstoffe sind in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie 1: Ausgangsstoffe, die möglicherweise in Drogen mit hohem Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial umgewandelt werden können
  • Kategorie 2: Stoffe, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln verwendbar sind
  • Kategorie 3: Lösungsmittel und Säuren
  • Kategorie 4: Arzneimittel und Tierarzneimittel, die Ephedrin oder Pseudoephedrin oder die Salze von Ephedrin oder Pseudoephedrin enthalten

Wenn Sie diese Registrierung ändern möchten, da

  • ein weiterer Grundstoff hinzukommt,
  • ein neuer Vorgang aufgenommen werden soll oder
  • sich der Ort Ihrer Betriebsstätten ändert,

wenden Sie sich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Die Änderung des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten oder des Namens des Unternehmens müssen Sie mitteilen.

Synonyme: Abgabe, Änderung, Ausfuhr, ausführen, Besitz, Drogenausgangsstoffe, Einfuhr, Einfuhren, Erfasste Stoffe, Export, Grundstoffe, Handel, Herstellung, Import, Mischung, Naturprodukte, Registrierung ändern, Umgang, verantwortliche Beauftragte, verantwortlicher Beauftragter, Vermittlung, Vorläuferstoffe, Weiterverarbeitung

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Registrierung zum Umgang mit Grundstoffen online ändern

Fristen:

Die Beantragung der Aufnahme eines neuen Stoffes, eines neuen Vorgangs oder der Änderung des Ortes Ihrer Betriebsstätte hat vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit zu erfolgen.

Wenn sich der Name oder die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, Sie eine neue verantwortliche Beauftragte beziehungsweise einen neuen verantwortlichen Beauftragten ernennen oder sich deren beziehungsweise dessen Name oder Adresse ändert, müssen Sie dies dem BfArM innerhalb von 10 Arbeitstagen elektronisch oder schriftlich mitteilen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag auf Änderung der Registrierung.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AbgabeÄnderungAusfuhrausführenBesitzDrogenausgangsstoffeEinfuhrEinfuhrenErfasste StoffeExportGrundstoffeHandelHerstellungImportMischungNaturprodukteRegistrierung ändernUmgangverantwortliche Beauftragteverantwortlicher BeauftragterVermittlungVorläuferstoffeWeiterverarbeitung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.