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Handwerksregister; Mitteilung der Schließung der Betriebsstätte

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

Synonyme: Adresse, Änderungen, Betriebsstätte, Datenänderung, Eintragung Handwerksrolle, Gesellschafter, Handwerk, Handwerkerverzeichnis, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkskammer, Handwerksregister, Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, HWK, Vertretungsberechtigte, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, zulassungspflichtiges Handwerk

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

AdresseÄnderungenBetriebsstätteDatenänderungEintragung HandwerksrolleGesellschafterHandwerkHandwerkerverzeichnishandwerksähnliches GewerbeHandwerkskammerHandwerksregisterHandwerksrolleHandwerksrolleneintragungHWKVertretungsberechtigteVerzeichnis handwerksähnlicher GewerbeVerzeichnis zulassungsfreier Handwerkezulassungspflichtiges Handwerk

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.