Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
Synonyme: Adresse, Änderungen, Betriebsstätte, Datenänderung, Eintragung Handwerksrolle, Gesellschafter, Handwerk, Handwerkerverzeichnis, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkskammer, Handwerksregister, Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, HWK, Vertretungsberechtigte, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, zulassungspflichtiges Handwerk
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
keine
Keine passenden Lebenslagen gefunden.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.