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Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung der Kostenübernahme

Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt die Kosten für die Versorgung mit Heilmitteln nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit.

Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern. Diese dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden.

Hierzu gehören beispielsweise

  • Massagen,
  • Krankengymnastik,
  • sonstige physikalische Therapien,
  • Sprach und Beschäftigungstherapie.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.

Synonyme: Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, gesetzliche Unfallversicherung, Heilmittel, Kostenübernahme, Leistungsanspruch, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Wegeunfall

Lebenslagen: Unfall

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ArbeitsunfallBerufsgenossenschaftBerufskrankheitgesetzliche UnfallversicherungHeilmittelKostenübernahmeLeistungsanspruchUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlicher HandWegeunfall

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.