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Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.
Synonyme: Heilpraktiker, Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerin
Lebenslagen: Anmeldepflichten, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Sie können die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Tätigkeitsgebiet eines Heilhilfsberufs online beantragen.
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Sie können die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Tätigkeitsgebiet der Psychotherapie online beantragen.
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Sie können die Heilpraktikererlaubnis online beantragen.
Für den Antrag auf eine Heilpraktikererlaubnis wird ein ärztliches Attest zur Feststellung der psychischen und physischen Eignung benötigt. Dieses ärztliche Attest kann der untersuchende Arzt online einreichen.
keine
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