Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Leben Sie als Mensch mit Behinderung in einem Wohnheim oder einer anderen vollstationären Einrichtung, die Ihnen die soziale Teilhabe ermöglicht und Sie bei der Integration ins Arbeitsleben unterstützt? Dann übernimmt Ihre Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen 15 Prozent der Kosten.
Die Pflegekasse zahlt pro Monat jedoch maximal EUR 266,00. Die restlichen Kosten tragen Sie selbst. Wenn Ihr Einkommen dafür nicht ausreicht, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Wohngeld. Hierfür müssen Sie einen Antrag beim Sozialhilfeträger stellen. In der Regel ist dies das Sozialamt Ihres Wohnortes.
Dies gilt auch für besondere Wohnformen wie ein Wohnheim oder eine Wohngruppe für Menschen mit Behinderungen. Dabei müssen
Wenn Sie am Wochenende oder in den Ferien zuhause bei Ihren Angehörigen sind, haben Sie für diese Zeit Anspruch auf folgende Leistungen:
Synonyme: Behindertenhilfe-Einrichtung, Behindertenwohnheime, besondere Wohnformen, Gemeinschaftliche Wohnformen, Internat Förderschule, Menschen mit Behinderung, soziale Teilhabe, Stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Stationäre Wohneinrichtungen, Teilhabe am Arbeitsleben, Vollstationäre Pflege, Wohngruppen, Wohnheime, Wohnstätten
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Sie erhalten die Leistung Ihrer Pflegekasse erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, an dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag nicht in dem Kalendermonat, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, sondern später gestellt, werden die Leistungen vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.