Kommunalwahl 2026: zu den Ergebnissen
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Der Träger eines Heimes, einer Tagesstätte oder anderen Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, bedarf gem. § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung einer Erlaubnis.
Zu den erlaubnispflichtigen Einrichtungen gehören insbesondere:
Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer
Die Betriebserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen und Auflagen versehen werden und wird in der Regel erst nach Prüfung vor Ort erteilt. Das örtliche Jugendamt, in dessen Bereich die Einrichtung gelegen ist, wird in die Prüfung mit einbezogen.
Synonyme:
Lebenslagen: Antragsentgegennahme, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
Einrichtung
Prüfung vor Ort und nach Aktenlage
Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
Tätigkeitsuntersagung
Sonstige betreute Wohnform
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.