Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Auf Antrag können bei den bayerischen Justizbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Geldsummen oder Wertgegenstände hinterlegt werden. Wichtige Anwendungsfälle sind
In Bayern kann der Antrag grundsätzlich bei jedem Amtsgericht gestellt werden, da das Bayerische Hinterlegungsgesetz keine Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit der Hinterlegungsstellen enthält. Manche spezialgesetzlichen Vorschriften sehen aber Regelungen für die örtliche Zuständigkeit vor (z. B. § 118 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch - BauGB, § 320 Abs. 2 Abgabenordnung - AO).
Synonyme: Geldhinterlegungen, Werthinterlegungen
Lebenslagen: Finanzielle Notlagen, Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
Gegen Entscheidungen der Hinterlegungsstellen steht der Rechtsbehelf der Beschwerde zur Verfügung. Hält die Hinterlegungsstelle die Beschwerde für begründet, hilft sie ihr ab. Andernfalls legt sie die Beschwerde unverzüglich dem dienstaufsichtführenden Richter des Amtsgerichts zur Entscheidung vor.
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.