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Hinterlegung; Beantragung bei einem Amtsgericht

Auf Antrag können bei den bayerischen Justizbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Geldsummen oder Wertgegenstände hinterlegt werden. Wichtige Anwendungsfälle sind

  • die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren zum Zwecke der Sicherheitsleistung etwa im Zivil- oder Strafprozess oder
  • die Hinterlegung als Erfüllungsersatz, wenn eine reguläre Erfüllung nicht möglich ist (zum Beispiel: Ungewissheit über die Person des Gläubigers).

In Bayern kann der Antrag grundsätzlich bei jedem Amtsgericht gestellt werden, da das Bayerische Hinterlegungsgesetz keine Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit der Hinterlegungsstellen enthält. Manche spezialgesetzlichen Vorschriften sehen aber Regelungen für die örtliche Zuständigkeit vor (z. B. § 118 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch - BauGB, § 320 Abs. 2 Abgabenordnung - AO).

Synonyme: Geldhinterlegungen, Werthinterlegungen

Lebenslagen: Finanzielle Notlagen, Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Gegen Entscheidungen der Hinterlegungsstellen steht der Rechtsbehelf der Beschwerde zur Verfügung. Hält die Hinterlegungsstelle die Beschwerde für begründet, hilft sie ihr ab. Andernfalls legt sie die Beschwerde unverzüglich dem dienstaufsichtführenden Richter des Amtsgerichts zur Entscheidung vor.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

GeldhinterlegungenWerthinterlegungen

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