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Hochschule; Beantragung einer Beschäftigungsgenehmigung für hauptberufliche Lehrkräfte an nichtstaatlichen Hochschulen

Hauptberufliche Lehrkräfte dürfen an einer nichtstaatlichen Hochschule nur dann tätig werden, wenn ihnen vor Aufnahme der Lehrtätigkeit eine Beschäftigungsgenehmigung erteilt wurde. Die Genehmigung kann vom Träger oder vom Leiter/Leiterin der Hochschule beantragt werden.

Synonyme: Lehrgenehmigung

Lebenslagen: Bearbeitung, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Lehrkräfte, Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen

Art. 79 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Lehrgenehmigung

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.