Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Mit der Förderung sollen Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Palliative Care unterstützt werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) gewährt einen Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care.
Zuwendungsempfänger sind die zum Stichtag 01.01.2007 bestehenden, als gemeinnützig anerkannten Akademien für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit in Bayern. Die Akademien müssen nachstehende Anforderungen an die Weiterbildungsstätte und das Lehrpersonal erfüllen:
Förderfähig sind die Sach-, Personal-, Verwaltungs-, Honorar-, Referenten- und sonstigen Ausgaben für die Kurse.
Das StMGP gewährt einen Zuschuss für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen als Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt regelmäßig 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben sind vom Zuwendungsempfänger selbst zu tragen. Dies gilt auch bei einer Förderung durch mehrere Förderstellen.
Synonyme: Akademie für Hospizarbeit und Palliativmedizin Nürnberg gGmbH, Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit der Stiftung Jul, Christophorus Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit, Hospiz-Akademie-Bamberg
Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Gesundheit und Fürsorge
Autor: Super-Admin
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Kann bei Bedarf unter der E-Mail-Adresse hospiz-palliativ-geriatrie@stmgp.bayern.de angefordert werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.