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Mit der Förderung sollen Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Palliative Care unterstützt werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) gewährt einen Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care.
Zuwendungsempfänger sind die zum Stichtag 01.01.2007 bestehenden, als gemeinnützig anerkannten Akademien für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit in Bayern. Die Akademien müssen nachstehende Anforderungen an die Weiterbildungsstätte und das Lehrpersonal erfüllen:
Förderfähig sind die Sach-, Personal-, Verwaltungs-, Honorar-, Referenten- und sonstigen Ausgaben für die Kurse.
Das StMGP gewährt einen Zuschuss für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen als Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt regelmäßig 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben sind vom Zuwendungsempfänger selbst zu tragen. Dies gilt auch bei einer Förderung durch mehrere Förderstellen.
Synonyme: Akademie für Hospizarbeit und Palliativmedizin Nürnberg gGmbH, Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit der Stiftung Jul, Christophorus Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit, Hospiz-Akademie-Bamberg
Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Gesundheit und Fürsorge
Autor: Super-Admin
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Kann bei Bedarf unter der E-Mail-Adresse hospiz-palliativ-geriatrie@stmgp.bayern.de angefordert werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.