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Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage

Wenn Ihre Anlage keine anderen behördlichen Genehmigungen erfordert, die den Immissionsschutz betreffen, müssen Sie die Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dafür haben Sie bis spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme Zeit.

Wenn Sie eine Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie erforderliche Unterlagen nur dann einreichen, wenn die zuständige Behörde Sie dazu auffordert.

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Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen die Anzeige bis mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

Rechtsbehelf:

Keiner . Da es sich nur um ein Anzeigeverfahren handelt, sind keine rechtlichen Schritte Ihrerseits möglich.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.