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Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage

Wenn Ihre Anlage keine anderen behördlichen Genehmigungen erfordert, die den Immissionsschutz betreffen, müssen Sie die Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dafür haben Sie bis spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme Zeit.

Wenn Sie eine Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie erforderliche Unterlagen nur dann einreichen, wenn die zuständige Behörde Sie dazu auffordert.

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Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen die Anzeige bis mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

Rechtsbehelf:

Keiner . Da es sich nur um ein Anzeigeverfahren handelt, sind keine rechtlichen Schritte Ihrerseits möglich.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

AnmeldungCablesCommissioning of direct current systemCommissioning of low-frequency systemData sheetDatenblattDirect current systemelectromagnetic fieldselektromagnetische FelderErdkabelGleichstromanlageHigh-voltage pylonsHochspannungsmastenInbetriebnahme GleichstromanlageInbetriebnahme NiederfrequenzanlageKilovoltLeitungenLow frequency systemMeldungMessageNiederfrequenzanlageRegistrationSpannungTensionUnderground cable

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