Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Immissionsschutz; Anzeige einer wesentlichen Änderung bei nicht genehmigungsbedürftiger Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte

Wenn Sie eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Die Anzeigepflicht gilt für alle nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, die mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV betrieben werden.

Eine wesentliche Änderung ist jede:

  • Änderung, die nach der Beurteilung durch die zuständige Behörde erhebliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt haben kann
  • Änderung der Nennkapazität, die bei Anlagen
    • der Nummern 1.1, 1.3, 9.2 oder 11.1 des Anhangs I mit einem Lösemittelverbrauch von 25 t/a oder weniger,
    • der Nummern 4.1 bis 4.5, 8.1, 9.1, 10.1, 10.2, 12.1 oder 14.1 des Anhangs I mit einem Lösemittelverbrauch von 15 t/a oder weniger,
    • der Nummern 2.1, 5.1, 7.2, 13.1 oder 15.1 des Anhangs I mit einem Lösemittelverbrauch von 10 t/a oder weniger,
    • der Nummer 16.1 bis 16.4 des Anhangs I mit einem Lösemittelverbrauch von 500 t/a oder weniger

zu einer Erhöhung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen um mehr als 25 Prozent führt.

Änderung der Nennkapazität, die zu einer Erhöhung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen um mehr als 10 Prozent führt.

Synonyme: Activity, Anhang I, Anhang II, Anlage, Appendix I, Appendix II, Attachment, Betreiber, Betrieb, Betriebseinrichtungen, BImSchG, BImSchV, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Commissioning, Emission, Emission source, Emissionsquelle, Federal Immission Control Act, genehmigungsbedürftige Anlage, Inbetriebnahme, Lösemittelverbrauch, Operating facilities, Operation, Operator, Plant requiring authorization, Pollutant emission, Schadstoffemission, Schwellenwert, Solvent consumption, TA Luft, Tätigkeit, Threshold value

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen die Anzeige vor Durchführung der wesentlichen Änderung für die Anlage einreichen.

Rechtsbehelf:

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

ActivityAnhang IAnhang IIAnlageAppendix IAppendix IIAttachmentBetreiberBetriebBetriebseinrichtungenBImSchGBImSchVBundes-ImmissionsschutzgesetzCommissioningEmissionEmission sourceEmissionsquelleFederal Immission Control Actgenehmigungsbedürftige AnlageInbetriebnahmeLösemittelverbrauchOperating facilitiesOperationOperatorPlant requiring authorizationPollutant emissionSchadstoffemissionSchwellenwertSolvent consumptionTA LuftTätigkeitThreshold value

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.