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Immissionsschutz; Anzeige einer wesentlichen Änderungen bei einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage

Wenn Ihre Anlage keine anderen behördlichen Genehmigungen erfordert, die den Immissionsschutz betreffen, müssen Sie eine geplante wesentliche Änderung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dafür haben Sie bis spätestens 2 Wochen vor der Durchführung der Änderung Zeit.

Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt vornehmen wollen, müssen Sie erforderliche Unterlagen nur dann einreichen, wenn die zuständige Behörde Sie dazu auffordert.

Synonyme: Cables, Data sheet, Datenblatt, DC system modification, Direct current system, electromagnetic fields, elektromagnetische Felder, Erdkabel, Gleichstromanlage, Gleichstromanlage Änderung, High-voltage pylons, Hochspannungsmasten, Kilovolt, Leitungen, Low frequency system, Low frequency system Modification, Niederfrequenzanlage, Niederfrequenzanlage Änderung, Significant change, Spannung, Tension, Underground cable, wesentliche Änderung

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen die Anzeige bis spätestens zwei Wochen vor der wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

Rechtsbehelf:

Keiner.  Da es sich nur um ein Anzeigeverfahren handelt, sind keine rechtlichen Schritte Ihrerseits möglich.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

CablesData sheetDatenblattDC system modificationDirect current systemelectromagnetic fieldselektromagnetische FelderErdkabelGleichstromanlageGleichstromanlage ÄnderungHigh-voltage pylonsHochspannungsmastenKilovoltLeitungenLow frequency systemLow frequency system ModificationNiederfrequenzanlageNiederfrequenzanlage ÄnderungSignificant changeSpannungTensionUnderground cablewesentliche Änderung

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