Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Wenn Sie als Kapital- oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigten Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern eine genehmigungspflichtige Anlage betreiben, müssen Sie eine Person benennen, die die Betreiberpflichten wahrnimmt.
Die jeweiligen Betreiberpflichten richten sich dabei nach der konkreten Art der Anlage. Sie finden sich im Bundesimmissionsschutzgesetz sowie in den jeweiligen Bundesimmissionsschutzverordnungen.
Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Gesellschafter für die Anlage bleibt von der Ernennung der Betreiberpflichten wahrnehmenden Person unberührt.
Synonyme: AG, Aktiengesellschaft, Anzeigepflichten, beschränkter, Gesellschaft, GmbH, Haftung, Industrieemissions-Richtlinie, KG, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, OHG, Umweltschutz
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
Es gibt keine Frist.
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
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