Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Änderungen eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.

Synonyme: BImSchG, Bundesimmissionsschutzgesetz, Immissionsschutz, Katastrophenschutz, Notfallpläne, Störfall-Verordnung, TA Luft

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Durchführung der störfallrelevanten Änderung am Betriebsbereich bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Rechtsbehelf:

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

BImSchGBundesimmissionsschutzgesetzImmissionsschutzKatastrophenschutzNotfallpläneStörfall-VerordnungTA Luft

Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN

Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN