Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Im Sinne des Infektionsschutzes werden dem Gesundheitsamt meldepflichtige übertragbare Krankheiten und meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern gemeldet. Diese werden dann vom Gesundheitsamt weiter an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und von dort an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Ziel ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet z. B. Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen, Krankenhäusern und Laboren zu Meldungen an die Gesundheitsämter. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen und nichtnamentliche Meldungen.
Synonyme: Corona, Masern, Masernschutz, Masernschutzgesetz
Lebenslagen: Krankheiten und Heilung, Vorsorge
Autor: Super-Admin
Über das DEMIS-Meldeportal können meldepflichtige Meldungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) online abgesetzt werden.
Im Fall eines COVID-19-Infektes können Sie die Daten mit Hilfe des Ermittlungsbogens online übermitteln.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Dengue-Fieber online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Enteritis-Erkrankungen online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Fälle von FSME-Erkrankungen online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Infektionen mit Hepatitis B (akut oder chronisch) online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Infektionen mit Hepatitis C (akut oder chronisch) online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Listeriose-Fälle online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Fälle von MRSA-Erkrankungen online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Fälle von Pneumokokken-Erkrankungen online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Q-Fieber online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Bei Auftreten einer Infektionskrankheit in Gemeinschaftseinrichtungen können Sie die Meldung online an das Landratsamt Starnberg übermitteln.
Mit diesem Online-Verfahren können Sie den Nachweis über den ausreichenden Masernschutz erbringen.
Die Fristen richten sich nach § 9 ff. des Infektionsschutzgesetzes.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.