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Im Sinne des Infektionsschutzes werden dem Gesundheitsamt der Verdacht auf, die Erkrankung oder der Tod an einer nach § 6 IfSG meldepflichtigen übertragbaren Krankheit und Nachweise von nach § 7 IfSG meldepflichtigen Krankheitserregern gemeldet. In Bayern besteht darüber hinaus eine nicht-namentliche Meldepflicht für die Erkrankung oder den Tod durch Borreliose in Form eines Erythema migrans, einer akuten Neuroborreliose und einer akuten Lyme-Arthritis gemäß § 5 der Verordnung über die staatliche Gesundheitsverwaltung und den öffentlichen Gesundheitsschutz (GesV). Diese Meldungen werden dann vom Gesundheitsamt bewertet und ggf. weiter an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und von dort bei einer bundesweiten Meldepflicht an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Bei der bundeslandspezifischen Meldepflicht für Borreliose werden die Meldezahlen auf der Homepage des LGL veröffentlicht. Ziel ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das IfSG verpflichtet z. B. Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen, Krankenhäusern und Laboren zu Meldungen an die Gesundheitsämter. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen nach § 9 IfSG und nicht-namentliche Meldungen nach § 10 IfSG.
Synonyme: Corona, Masern, Masernschutz, Masernschutzgesetz
Lebenslagen: Krankheiten und Heilung, Vorsorge
Autor: Super-Admin
Über das DEMIS-Meldeportal können Meldungen gemäß IfSG online abgesetzt werden. Gemäß § 14 Abs. 8 IfSG haben zwischenzeitlich alle Meldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr.1/1a und Abs. 2 IfSG sowie Meldungen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG elektronisch zu erfolgen (siehe auch www.rki.de/demis).
Im Fall eines COVID-19-Infektes können Sie die Daten mit Hilfe des Ermittlungsbogens online übermitteln.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Dengue-Fieber online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Enteritis-Erkrankungen online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Fälle von FSME-Erkrankungen online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Infektionen mit Hepatitis B (akut oder chronisch) online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Infektionen mit Hepatitis C (akut oder chronisch) online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Listeriose-Fälle online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Fälle von MRSA-Erkrankungen online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Fälle von Pneumokokken-Erkrankungen online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Mit diesem Ermittlungsbogen können Sie Q-Fieber online an das Gesundheitsamt Starnberg melden.
Bei Auftreten einer Infektionskrankheit in Gemeinschaftseinrichtungen können Sie die Meldung online an das Landratsamt Starnberg übermitteln.
Mit diesem Online-Verfahren können Sie den Nachweis über den ausreichenden Masernschutz erbringen.
Die Fristen richten sich nach § 9 ff. des Infektionsschutzgesetzes.
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