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Das Bauplanungsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich. Unter Innenbereich werden die im Zusammenhang bebauten Ortsteile verstanden, die eine tatsächlich aufeinanderfolgende, zusammenhängende Bebauung aufweisen, die Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Außenbereich sind die Flächen außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und außerhalb des Geltungsbereichs von (qualifizierten oder vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen (siehe auch "Bebauungsplan; Informationen" unter "Verwandte Themen") .
Gemeinden können durch Satzung
Die Abgrenzungssatzung hat lediglich deklaratorische Wirkung. Sie stellt dar, welche Grundstücke noch zu den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gehören und welche bereits dem Außenbereich zuzuordnen sind.
Synonyme: Außenbereiche, Außenbezirke, Baugesetzbuch, Bauleitplanung, Bauplanung, Baurecht
Lebenslagen: Bauplanung
Autor: Super-Admin
"Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile"
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.