Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Der Integrationskurs vermittelt:
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:
Integrationskurse werden als Vollzeit- und Teilzeitkurse durchgeführt.
Vor der Teilnahme am Integrationskurs benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Dieser ist Ihrer Teilnahmeerlaubnis, mit der Sie sich bei einem Träger für Integrationskurse anmelden.
Wenn Sie freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen wollen, müssen Sie die Teilnahme zunächst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Anschließend erhalten Sie den Berechtigungsschein.
Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise als Familienangehörige zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt sind, erhalten Sie den Berechtigungsschein durch das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Synonyme: Aufenthaltsgesetz, B1-Niveau, BamF, Berechtigung, Bundesamt Migration und Flüchtlinge, Deutschkenntnisse, Deutschkurs, Deutsch-Test, Deutschunterricht, DTZ, Integrationskurs, Integrationskursverordnung, Kursträger, Orientierungskurs, Rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt, Sprache lernen, Sprachkenntnisse, Sprachkurs, Sprachniveau, Sprachniveau B1, Sprachzertifikat, Teilnahme, Verfügbare Kursplätze, Zertifikat, Zulassung Integrationskurs
Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. Als bevollmächtigte Stelle können Sie diese Leistung ebenfalls über den Onlinedienst beantragen.
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Integrationskurses stellen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.