Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Integrationskurs; Beantragung der Teilnahme

Der Integrationskurs vermittelt:

  • deutsche Sprachkenntnisse sowie
  • Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:

  • Allgemeiner Integrationskurs: Dieser Kurs besteht aus 600 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.
  • Spezielle Integrationskurse: Diese Kurse bestehen aus 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs. Es gibt sie für
    • Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Alphabetisierungsbedarf (Alphabetisierungskurs)
    • Menschen, die nicht die lateinische Schrift erlernt haben (Zweitschriftlernerkurs)
    • gering literarisierte Menschen
    • Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel mit einer Seh- oder Hörbehinderung)
  • Intensivkurse: Diese Kurse eignen sich, wenn Ihnen das Sprachenlernen leichtfällt und Sie das Kursziel besonders schnell erreichen möchten und können. Ein Intensivkurs besteht aus 400 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 30 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.

Integrationskurse werden als Vollzeit- und Teilzeitkurse durchgeführt.

Vor der Teilnahme am Integrationskurs benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Dieser ist Ihrer Teilnahmeerlaubnis, mit der Sie sich bei einem Träger für Integrationskurse anmelden.

Wenn Sie freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen wollen, müssen Sie die Teilnahme zunächst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Anschließend erhalten Sie den Berechtigungsschein.

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise als Familienangehörige zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt sind, erhalten Sie den Berechtigungsschein durch das Bundesverwaltungsamt (BVA).

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Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. Als bevollmächtigte Stelle können Sie diese Leistung ebenfalls über den Onlinedienst beantragen.

Zulassung zum Integrationskurs online mit Vollmacht beantragen

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Zulassung zum Integrationskurs online beantragen

Fristen:

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Integrationskurses stellen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AufenthaltsgesetzB1-NiveauBamFBerechtigungBundesamt Migration und FlüchtlingeDeutschkenntnisseDeutschkursDeutsch-TestDeutschunterrichtDTZIntegrationskursIntegrationskursverordnungKursträgerOrientierungskursRechtmäßiger und dauerhafter AufenthaltSprache lernenSprachkenntnisseSprachkursSprachniveauSprachniveau B1SprachzertifikatTeilnahmeVerfügbare KursplätzeZertifikatZulassung Integrationskurs

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.