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Integrationskurs; Beantragung der Teilnahme

Ein Integrationskurs besteht aus:

  • einem Sprachkurs. Dort lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigen.
  • einem Orientierungskurs. Er informiert Sie über Deutschlands Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte.

Einige Personen haben nach dem Aufenthaltsgesetz einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs. Gehören Sie nicht dazu, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem teilnehmen. Dazu müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Zulassung zum Integrationskurs beantragen.

Das Gesetz legt fest, wer bei freien Kursplätzen zuerst eine Zulassung erhält. Vorrang haben:

  • Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz
  • Deutsche Staatsangehörige und andere Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) deren Deutschkenntnisse für eine Arbeit oder Ausbildung nicht ausreichen, sowie deren Familienangehörige. Personen aus diesen Gruppen werden vorrangig berücksichtigt, wenn sie
    • vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit sind,
    • Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder
    • bereits in Deutschland gearbeitet haben, ohne einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben zu haben.

Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:

  • allgemeiner Integrationskurs: Dieser Kurs besteht aus 600 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.
  • spezielle Integrationskurse: Diese Kurse bestehen aus 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs. Es gibt sie für
    • Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Alphabetisierungsbedarf (Alphabetisierungskurs)
    • Menschen ohne Kenntnisse der lateinischen Schrift (Zweitschriftlernerkurs)
    • gering literarisierte Menschen
    • Menschen mit starker Seh- oder Hörschwäche oder anderen Beeinträchtigungen
  • Intensivkurse: Diese Kurse eignen sich, wenn Ihnen das Sprachenlernen leichtfällt und Sie das Kursziel besonders schnell erreichen möchten und können. Ein Intensivkurs besteht aus 400 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 30 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.

Integrationskurse werden in Vollzeit und Teilzeit angeboten.

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler schon einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht haben und trotzdem einen Integrationskurs absolvieren möchten, müssen Sie beim BAMF einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen.

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Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. Als bevollmächtigte Stelle können Sie diese Leistung ebenfalls über den Onlinedienst beantragen.

Zulassung zum Integrationskurs online mit Vollmacht beantragen

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Zulassung zum Integrationskurs online beantragen

Fristen:

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Integrationskurses stellen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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