Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Integrationskurs; Beantragung einer Kostenbefreiung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und unter anderem für die Kostenbefreiung für den Integrationskurs zuständig.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Integrationskurs für Sie kostenlos. Stellen Sie dafür einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn.

Sie können Ihren Antrag auf Kostenbefreiung auch gemeinsam mit einem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder einem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses stellen.

Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.

Synonyme: Arbeitslosengeld, Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsgesetz, B1-Niveau, BamF, Bedürftigkeit, Befreiung, Deutschkenntnisse, Deutschkurs, Deutschprüfung, Deutschtest, Deutschunterricht, DTZ, GEZ, Grundsicherung für Lebensunterhalt, Härtefall, Integrationskurs, Integrationskursverordnung, Kosten, Kostenbefreiung, Kostenbefreiung beantragen, Kostenbefreiung Integrationskurs, Kostenbefreiung mit Vollmacht beantragen, Kostenbeitrag, Kostenbeitrag erstatten, Kostenbeitragspflicht, Kostenerstattung Integrationskurs, Kosten Integrationskurs, Orientierungskurs, Sozialhilfe, Sprache lernen, Sprachkenntnisse, Sprachkurs, Sprachniveau, Sprachniveau B1, Sprachzertifikat, Wohngeld, Zertifikat

Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. Diesen Onlinedienst können Sie nur als bevollmächtigte Stelle nutzen.

Integrationskurs: Kostenbefreiung mit Vollmacht beantragen

Fristen:

Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid entnehmen.

  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.