Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Integrationskurs; Beantragung einer Kostenbefreiung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und unter anderem für die Kostenbefreiung für den Integrationskurs zuständig.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Integrationskurs für Sie kostenlos. Stellen Sie dafür einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn.

Sie können Ihren Antrag auf Kostenbefreiung auch gemeinsam mit einem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder einem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses stellen.

Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.

Synonyme: Arbeitslosengeld, Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsgesetz, B1-Niveau, BamF, Bedürftigkeit, Befreiung, Deutschkenntnisse, Deutschkurs, Deutschprüfung, Deutschtest, Deutschunterricht, DTZ, GEZ, Grundsicherung für Lebensunterhalt, Härtefall, Integrationskurs, Integrationskursverordnung, Kosten, Kostenbefreiung, Kostenbefreiung beantragen, Kostenbefreiung Integrationskurs, Kostenbefreiung mit Vollmacht beantragen, Kostenbeitrag, Kostenbeitrag erstatten, Kostenbeitragspflicht, Kostenerstattung Integrationskurs, Kosten Integrationskurs, Orientierungskurs, Sozialhilfe, Sprache lernen, Sprachkenntnisse, Sprachkurs, Sprachniveau, Sprachniveau B1, Sprachzertifikat, Wohngeld, Zertifikat

Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. Diesen Onlinedienst können Sie nur als bevollmächtigte Stelle nutzen.

Integrationskurs: Kostenbefreiung mit Vollmacht beantragen

Fristen:

Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid entnehmen.

  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ArbeitslosengeldAsylbewerberleistungsgesetzAufenthaltsgesetzB1-NiveauBamFBedürftigkeitBefreiungDeutschkenntnisseDeutschkursDeutschprüfungDeutschtestDeutschunterrichtDTZGEZGrundsicherung für LebensunterhaltHärtefallIntegrationskursIntegrationskursverordnungKostenKostenbefreiungKostenbefreiung beantragenKostenbefreiung IntegrationskursKostenbefreiung mit Vollmacht beantragenKostenbeitragKostenbeitrag erstattenKostenbeitragspflichtKostenerstattung IntegrationskursKosten IntegrationskursOrientierungskursSozialhilfeSprache lernenSprachkenntnisseSprachkursSprachniveauSprachniveau B1SprachzertifikatWohngeldZertifikat

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.