Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Integrationskurse in Deutschland helfen Zugewanderten nicht nur dabei, die deutsche Sprache zu lernen, sondern auch, mehr über die Geschichte, Kultur und Rechtsordnung zu erfahren.
Sie können einen Fahrtkostenzuschuss für den Besuch eines Integrationskurses erhalten, wenn Ihre Wohnung mindestens 5 Kilometer vom Kursort entfernt liegt. Es ist zumutbar, dass Sie Strecken unter 5 Kilometer zu Fuß gehen. Wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, den Fußweg zum Integrationskursträger, der kleiner als 5 Kilometer ist, zu Fuß zurückzulegen, können Sie durch Vorlage eines ärztlichen Attests einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.
Sie können den Fahrtkostenzuschuss erhalten, wenn Sie die Kosten für den Integrationskurse nicht selbst bezahlen müssen. Sie erhalten entweder einen festen Geldbetrag
Dies hängt im Wesentlichen davon ab, welches Verkehrsmittel Sie nutzen.
Sie müssen Ihren Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen. Sie erhalten den Fahrtkostenzuschuss in der Regel ab dem Kursabschnitt, der nach Ihrem Antrag beginnt. Eine rückwirkende Auszahlung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist grundsätzlich nicht möglich.
Wenn Sie umziehen oder der Kursort wechselt, müssen Sie in der Regel einen neuen Antrag stellen. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
In diesem Fall teilen Sie lediglich dem BAMF Ihre neue Adresse mit.
Synonyme: Anschrift, Aufenthaltsgesetz, BamF, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Entfernung Wohnung Kursort, Fahrtkosten, Fahrtkostenpauschale, Fahrtkostenzuschuss, Fahrweg, Fußweg, Härtefall, Integrationskurs, Integrationskursverordnung, Kostenbefreiung, Kurstag, Kursträger, Mindestentfernung, Monatsticket, ÖPNV, Pauschale, Preisstufe, Schwerbehinderung, Sozialticket, Sprachkurs, Sprachschule, Tarif, Tarifauskunft, Teilnahme, Ticket, Verkehrsverbund, Zuschuss beantragen
Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. Als bevollmächtigte Stelle können Sie diese Leistung ebenfalls über den Onlinedienst beantragen.
Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid entnehmen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.