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Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für das Projekt „Lebenswirklichkeit in Bayern“

Zweck

Frauen kommt eine Schlüsselfunktion im Integrationsprozess zu. Ihre Einstellung, ihre Bereitschaft und ihr Wille zur Integration sind nicht nur für den eigenen, sondern für den Integrationserfolg der gesamten Familie entscheidend. Ziel der bayerischen Integrationspolitik ist daher, Frauen in ihren Integrationsanstrengungen bestmöglich zu unterstützen. Durch niederschwellige Angebote sollen die Frauen erreicht und für weitere Integrationsangebote ermutigt und empowert werden.

Gegenstand

Gefördert werden niederschwellige, praktische Aktivitäten, mit dem Ziel der Stärkung des Selbstbewusstseins und der eigenen Fähigkeiten der Frauen (sog. Empowerment).

Im Rahmen der Projektreihe "Lebenswirklichkeit in Bayern" werden Angebote gefördert, die niederschwellig ausgestaltet sind und praktische Aktivitäten zum Empowerment von Frauen umfassen. Hierunter fallen unter anderem regelmäßige Austauschtreffen oder praktische Kurse zu alltäglichen Themen. Besonderes Augenmerk sollte auf der Akquise neuer Teilnehmerinnen liegen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für Projektleitung und Projektkoordination, Sachausgaben, Ausgaben für die Kinderbetreuung sowie Gemeinausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach den vom Bayerischen Finanzministerium veröffentlichten Personalausgabenhöchstsätzen.

Die Höhe der Zuwendung wird auf höchstens 50.000 Euro begrenzt.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Synonyme: Asyl, BayernPortal, Beantragung, Förderung, Integration, Integrationsförderung, Integrationsprojekte Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung, Integration von Frauen, Leben in Bayern, Lebenswirklichkeit in Bayern, Werte, Werteprojekte, Wertevermittlung

Lebenslagen: Ausländische Flüchtlinge / Spätaussiedler

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Rechtsfähige Träger können eine Förderung für Projekte zur Wertevermittlung online beantragen.

Werteprojekte: Zuwendungsantrag

Sie können den Auszahlungsantrag für eine Zuwendung nach den Fördereckpunkten „Wertevermittlung in Bayern“ online übermitteln.

Werteprojekte: Auszahlungsantrag

Sie können den Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach den Fördereckpunkten „Wertevermittlung in Bayern“ online übermitteln.

Werteprojekte: Verwendungsnachweis

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid

Lebenslagen:

Synonyme:

AsylBayernPortalBeantragungFörderungIntegrationIntegrationsförderungIntegrationsprojekte Beantragung einer Förderung im Bereich der WertevermittlungIntegration von FrauenLeben in BayernLebenswirklichkeit in BayernWerteWerteprojekteWertevermittlung

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