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Frauen kommt eine Schlüsselfunktion im Integrationsprozess zu. Ihre Einstellung, ihre Bereitschaft und ihr Wille zur Integration sind nicht nur für den eigenen, sondern für den Integrationserfolg der gesamten Familie entscheidend. Ziel der bayerischen Integrationspolitik ist daher, Frauen in ihren Integrationsanstrengungen bestmöglich zu unterstützen. Das Staatsministerium fördert deshalb niederschwellige, praktische Aktivitäten mit dem Ziel der Stärkung des Selbstbewusstseins und der eigenen Fähigkeiten der Frauen (sogenanntes "Empowerment"). Zudem soll durch die Teilnahme von Frauen ohne Migrationshintergrund als Gäste das Erlernen der deutschen Sprache unterstützt werden und der Kontakt zu einheimischen Frauen gefördert werden.
Gefördert werden Angebote, die niederschwellig ausgestaltet sind und praktische Aktivitäten zum "Empowerment" von Frauen umfassen. Hierunter fallen unter anderem regelmäßige Austauschtreffen oder praktische Kurse zu alltäglichen Themen. Besonderes Augenmerk sollte auf der Akquise neuer Teilnehmerinnen liegen.
Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Sachausgaben und Ausgaben für die Kinderbetreuung. Es können nur Ausgaben anerkannt werden, die durch das bewilligte Projekt veranlasst, dem Projekt zuordenbar und angemessen sind. Gemeinausgaben sind begrenzt zuwendungsfähig.
Die Höhe der Zuwendung wird auf höchstens 50.000 Euro begrenzt.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Synonyme: Asyl, BayernPortal, Beantragung, Förderung, Integration, Integrationsförderung, Integrationsprojekte Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung, Integration von Frauen, Leben in Bayern, Lebenswirklichkeit in Bayern, Werte, Werteprojekte, Wertevermittlung
Lebenslagen: Ausländische Flüchtlinge / Spätaussiedler
Autor: Super-Admin
Rechtsfähige Träger können eine Förderung für Projekte zur Wertevermittlung online beantragen.
Sie können den Auszahlungsantrag für eine Zuwendung nach den Fördereckpunkten „Wertevermittlung in Bayern“ online übermitteln.
Sie können den Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach den Fördereckpunkten „Wertevermittlung in Bayern“ online übermitteln.
Der Antrag muss bis 30.09.2026 gestellt werden. Anträge für das Förderjahr 2027 müssen bis 30.09.2026 gestellt. werden. Nach diesem Datum eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
( Die Förderprogramm "Leben in Bayern" und "Lebenswirklichkeit in Bayern" beginnen am 01.01. eines jeden Jahres und enden für gewöhnlich zum 31.12. Bei sonstigen Projekten zur Wertevermittlung ist auch ein abweichender Beginn des Förderprogramms auch unterhalb des Jahres möglich. Die Förderprogramme haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Die Frist zur Antragsstellung beträgt zwischen 2 und 4 Monaten vor Beginn der Fördermaßnahme.)Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN