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Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
Wenn Sie im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter anderem eine Kontaktstelle nennen, über die Sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt Ihnen das BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.
In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.
Synonyme: KRITIS, Kritische Infrastruktur, KRITIS-Verordnung, Melde- und Informationsportal
Lebenslagen: IT-Sicherheit
Autor: Super-Admin
Das Melde- und Informationsportal des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet Ihnen die Möglichkeit, die Benennung einer Kontaktstelle zur Meldungsabgabe sowie zur Übermittlung von Informationen an das BSI online vorzunehmen. Damit eine Meldung abgegeben werden kann, muss zunächst eine Kontaktstelle beim BSI registriert werden. Nach erfolgreicher Registrierung stehen Ihnen umfangreiche Informationen im Downloadbereich zur Verfügung, unter anderem ein Musterformular des Meldeformulars und eine Anleitung zur Durchführung einer Meldung, sodass Ihnen im Falle einer meldepflichtigen Störung etablierte und vertrauenswürdige Meldekanäle zur Verfügung stehen. Als Mittel der Authentifizierung im Melde- und Informationsportal wird ein vom BSI versendetes Hardware-Token verwendet.
Sobald sie erstmalig oder erneut als Betreiberin oder Betreiber einer kritischen Infrastruktur gelten, müssen Sie spätestens am nächsten darauf folgenden Werktag eine Kontaktstelle benennen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.