Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Der Verpächter (Jagdgenossenschaft, Eigentümer oder Nutznießer des Eigenjagdbezirks) ist verpflichtet, dem Jagdpächter die ungehinderte und ungestörte Jagdausübung innerhalb der vereinbarten räumlichen und zeitlichen Grenzen zu gewähren. Der Jagdpächter ist v.a. zur pünktlichen Zahlung des vereinbarten Jagdpachtpreises und zur Erfüllung der Abschusspläne, ferner zum Ersatz entstandener Wildschäden verpflichtet, wenn und soweit er das im Jagdpachtvertrag übernommen hat.
Synonyme:
Lebenslagen: Jagd
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.