Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Wenn Sie eine ausgewiesene exzellente Forschende beziehungsweise ein ausgewiesener exzellenter Forschender im Feld der Geisteswissenschaften sind, können Sie sich für die Förderung eines Käte Hamburger Kollegs durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an Ihrer Hochschule bewerben.
In der Förderlinie II der Ausschreibung besteht zudem die Möglichkeit, geisteswissenschaftliche Fragestellungen in Zusammenarbeit mit Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften zu erforschen. Hier können also auch Forschende dieser Disziplinen einbezogen werden.
Die Käte Hamburger Kollegs sollen Ihnen die Möglichkeit geben,
Universitäten oder Hochschule können individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent erhalten. Hochschulen können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Sie können eine Förderung bekommen für:
Sie können für die übliche Grundausstattung keine Förderung bekommen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Synonyme: Bekanntmachung, BMBF, DLR, easy-Online, Förderangebot, Förderlinie, Förderung, Geistes- und Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften, Geisteswissenschaftler, Geisteswissenschaftlerinnen, Geisteswissenschaftliche Forschung, Internationale Kollegs, Internationalität, Käte Hamburger Kollegs, KHK, Kleine Fächer, Merian Centres, Projektförderung, Projektträger, Transdisziplinäre Forschung, Zentren für Regionalstudien, Zuwendungen
Lebenslagen: Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Forschungsnetzwerke
Autor: Super-Admin
Sie können über easy-Online Fördermittel des Bundes online beantragen.
Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten DLR-Projektträger des BMBF einreichen. Beachten Sie aber die Bewertungsstichtage für Projektskizzen:
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.