Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Befördern Sie Kaffee, ohne dass die Erzeugnisse bereits mit der Kaffeesteuer belastet sind, spricht man von einer „Beförderung unter Steueraussetzung“. Ausgesetzt ist die Steuer, solange sich die Erzeugnisse im Transit zu ihrem endgültigen Bestimmungsort befinden. Am Bestimmungsort wird die Steuer dann erhoben. In bestimmten Fällen können die Erzeugnisse nach der Beförderung steuerfrei verwendet werden.
Möglich ist die Beförderung unter Steueraussetzung
Zur steuerlichen Kontrolle müssen Sie den Zollbehörden schriftlich melden beziehungsweise leicht nachprüfbar buchmäßig nachweisen, wenn Sie den Kaffee unter Steueraussetzung befördern. Sollten bei der Beförderung Unregelmäßigkeiten auftreten, endet die Steueraussetzung und die Erzeugnisse müssen versteuert werden.
Synonyme: Kaffee, Kaffee befördern, kaffeehaltige Waren Steuerlager, Kaffee liefern, Kaffeesteuer, Kaffee versenden, registrierter Versender
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Bei Beförderung von Kaffee
innerhalb des deutschen Steuergebiets:
in einen anderen EU-Mitgliedstaat:
aus einem anderen EU-Mitgliedstaat:
in ein Drittland:
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.