Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitet die eingehenden Daten auf und kann diese den Landesfinanzverwaltungen und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung stellen.
Sie müssen die Freistellungsbeträge elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) melden.
Synonyme: BOP, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, BZStOnline, Freistellungsauftrag, Freistellungsbetrag, Freistellungsbeträge, FSA, Kapitalerträge, Nichtveranlagungs-Bescheinigung, NVB, Steuerabzug
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe
Autor: Super-Admin
Das BZSt-Online-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.
gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.