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Kapitalertragsteuer; Meldung der Freistellungsbeträge

Die Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitet die eingehenden Daten auf und kann diese den Landesfinanzverwaltungen und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung stellen.

Sie müssen die Freistellungsbeträge elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) melden.

Synonyme: BOP, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, BZStOnline, Freistellungsauftrag, Freistellungsbetrag, Freistellungsbeträge, FSA, Kapitalerträge, Nichtveranlagungs-Bescheinigung, NVB, Steuerabzug

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das BZSt-Online-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.

BZSt-Online-Portal (BOP)

Fristen:

gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres

Rechtsbehelf:

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

BOPBundeszentralamt für SteuernBZStBZStOnlineFreistellungsauftragFreistellungsbetragFreistellungsbeträgeFSAKapitalerträgeNichtveranlagungs-BescheinigungNVBSteuerabzug

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