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Kindergeld; Beantragung

Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Sie beträgt für jedes Kind 255,00 EUR.

Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:

  • Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
    • Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und
    • arbeitsuchend gemeldet ist.
  • Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
    • Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule, Berufsausbildung oder Studium) befindet,
    • Ihr Kind sich in einer maximal 4 Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung,
    • Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat,
    • Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert,
    • Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und nebenbei höchstens bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht allein finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht allein finanziell versorgen kann.

Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.

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Lebenslagen: Familiengründung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Nach der Geburt

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Für Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, der Familienkasse Änderungen rein elektronisch mitzuteilen sowie Dokumente und Nachweise digital einzureichen.

Mitteilung an die Familienkasse

Der Onlinedienst umfasst eine medienbruchfreie rechtsgültige Antragstellung. Die Unterschrift kann rein elektronisch erfolgen.

Kindergeld ab Geburt online beantragen

Mit dem Onlinedienst können Sie online Einspruch gegen Ihren Bescheid über Kindergeld der Familienkasse einreichen.

Einspruch gegen Entscheidungen zu Kindergeld online einreichen

Der Onlinedienst umfasst eine medienbruchfreie rechtsgültige Antragstellung inklusive einer Upload-Möglichkeit von Nachweisen. Falls eine Unterschrift nötig ist, kann diese rein elektronisch erfolgen.

Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit online beantragen

Fristen:

Es gibt keine Frist. Beachten Sie, dass das Kindergeld nach Antragseingang rückwirkend höchstens für die letzten 6 Monate gezahlt wird. 

Rechtsbehelf:

  • Einspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Age limit for child benefitAltersgrenze KindergeldAmount of child benefitBonus-KindergeldChild benefit and refugeesChild benefit applicationChild benefit for children with disabilitiesChild benefit formsCorona-KinderbonusExistenzminimum Kinder BayernFamilieFamilienförderungFamilienkasseFamilienleistungsausgleichFamily fundFörderung von FamilienKinderKinderbonusKinderexistenzminimumKindergeldantragKindergeld BayernKindergeldformulareKindergeld für Kinder mit BehinderungKindergeldhöheKindergeld und FlüchtlingeKindergeldunterlagenSteuererleichterungSteuerfreistellung

Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.