Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die beträgt für jedes Kind 250,00 Euro.
Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.
Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Synonyme: Altersgrenze Kindergeld, Bonus-Kindergeld, Corona-Kinderbonus, Existenzminimum Kinder Bayern, Familie, Familienförderung, Familienkasse, Familienleistungsausgleich, Förderung von Familien, Kinder, Kinderbonus, Kinderexistenzminimum, Kindergeldantrag, Kindergeld Bayern, Kindergeldformulare, Kindergeld für Kinder mit Behinderung, Kindergeldhöhe, Kindergeld und Flüchtlinge, Kindergeldunterlagen, Steuererleichterung, Steuerfreistellung
Lebenslagen: Familiengründung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Nach der Geburt
Autor: Super-Admin
Für Bürgerinnen und Bürger bestehen die Möglichkeit, Änderungen rein elektronisch der Familienkasse mittzuteilen sowie Dokumente und Nachweise digital einzureichen
Der Online-Dienst umfasst eine medienbruchfreie rechtskräftige Antragstellung. Die Unterschrift kann rein elektronisch erfolgen.
Es sind keine weiteren Informationen vorhanden.
Der Online-Dienst umfasst eine medienbruchfreie rechtskräftige Antragstellung inklusive einer Upload -Möglichkeit von Nachweisen. Die Unterschrift kann rein elektronisch erfolgen.
Es gibt keine Frist. Hinweis: Nach Antragseingang wird das Kindergeld rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate gezahlt.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.